Info- Serie

Info- Serie #4: Der Unterschied zwischen Migrant:innen, Geflüchteten und Asylbewerber:innen

Die Begriffe „Geflüchtete“, „Asylbewerber:innen“ und „Migrant:innen“ werden oft synonym verwendet: als Bezeichnung für Menschen, die ihre Herkunftsländer verlassen haben. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede, auf die man achten sollte.

Wer wird als Geflüchtete:r betrachtet?

Gemäß Artikel 1 der Flüchtlingskonvention von 1951 (auch „Genfer Flüchtlingskonvention“) ist ein „Flüchtling“ eine Person, die

„... aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse [dieser problematische und falsche Begriff bezieht sich auf rassistische Diskriminierung], Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“

Die Flüchtlingskonvention entstand im Kontext der Nachkriegszeit und der Schutz, den sie Geflüchteten verspricht, wurde speziell zum Schutz der Rechte von Europäer:innen geschaffen, die im Zuge des Krieges vertrieben worden waren. So wurde der Status von Geflüchteten ursprünglich nur Menschen zuerkannt, die von Ereignissen vor dem 1. Januar 1951 betroffen waren. Außerdem konnten unterzeichnende Parteien die Definition von Geflüchteten noch weiter einschränken – auf Personen, die aufgrund von „Ereignissen in Europa“ Schutz suchten. Erst 1967 wurden durch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge die Rechte und der Schutz der Flüchtlingskonvention auf alle Menschen ausgedehnt, unabhängig vom geographischem oder zeitlichem Rahmen. Es gab jedoch die Möglichkeit, dass Staaten, die den Geltungsbereich der Konvention zuvor auf Europa beschränkt hatten, diese Einschränkung beibehielten. Die Türkei war das einzige Land, das dies ausdrücklich tat, sodass dort bis heute nur Europäer:innen den politische Status von Geflüchteten erlangen können. Es gibt momentan etwa 4 Millionen Menschen in der Türkei, die vom UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR als Geflüchtete angesehen werden, aber diesen Status und die damit verbunden Rechte und Schutzmaßnahmen nicht zuerkannt bekommen.

Karte der Parteien der Flüchtlingskonvention von 1951. @ Wikimedia/Getsnoopy (bearbeitet), 2020.

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht nur Menschen, die rechtlich als Geflüchtete anerkannt werden, internationalen Schutz benötigen. Menschen, die ihr Land aus Gründen verlassen, die nicht in der Flüchtlingskonvention erwähnt werden, gelten offiziell nicht als Geflüchtete. Zu diesen Gründen gehören unter anderem Krankheiten und klimabedingte Fluchtursachen, wie extreme Dürre, steigende Meeresspiegel und Naturkatastrophen. Außerdem müssen Menschen eine nationale Grenze überqueren, um den Status als Geflüchtete beantragen zu können; Binnenvertriebene sind nach dieser Definition also ebenfalls keine Geflüchteten.

Wer ist ein:e Asylbewerber:in?

Ein:e Asylbewerber:in ist eine Person, die ihr Land verlassen hat, um den Status als Geflüchtete:r zu beantragen, deren Antrag auf Asyl noch nicht bearbeitet wurde. Gemäß Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jede Person „das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen”. Das Recht Asyl zu beantragen ist auch in europäischem Recht verankert. Artikel 18 der Europäischen Charta der Grundrechte besagt: „Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge […] gewährleistet“. Das deutsche Grundgesetz bekräftigt diese völkerrechtlichen Verträge nochmal in Artikel 16a, der erklärt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“.

Obwohl nicht jede:r das Recht hat, den Status als Geflüchtete:r zu erhalten, ist die Beantragung von Asyl ein Menschenrecht und muss als solches verteidigt werden.

@ The Sydney Morning Herald, 2014.

Wer sind Migrant:innen?

Es gibt keine allgemeingültige rechtliche Definition von Migrant:innen. Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) verwendet den Begriff „Migrant“, um „jede Person zu beschreiben, die sich außerhalb eines Staates befindet, dessen Staatsbürger oder Staatsangehöriger sie ist, oder, im Falle einer staatenlosen Person, des Staates ihrer Geburt oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts“. Sie verwendet „Migranten“ als „neutralen Begriff zur Beschreibung einer Gruppe von Menschen, denen gemeinsam ist, dass sie keine staatsbürgerliche Bindung an ihr Gastland haben“. In ähnlicher Weise beschreibt die Internationale Organisation für Migration (IOM) das Wort „Migrant“ als „einen Oberbegriff, [...] der das allgemeine laienhafte Verständnis einer Person widerspiegelt, die sich von ihrem gewohnten Aufenthaltsort entfernt, sei es innerhalb eines Landes oder über eine internationale Grenze, vorübergehend oder dauerhaft und aus einer Vielzahl von Gründen“. Nach diesen Definitionen sind alle Menschen, die fern von zu Hause leben, Migrant:innen; einschließlich internationaler Studierender, sogenannter Expats und Arbeiter:innen.

Einige Organisationen, wie z.B. Amnesty International, schließen Geflüchtete und Asylsuchende explizit von ihrer Definition von Migrant:innen aus und verwenden den Begriff stattdessen, um sich auf Menschen zu beziehen, die „zur Arbeit, zum Studium oder zum Familiennachzug“ umziehen oder die „das Gefühl haben, dass sie aufgrund von Armut, politischen Unruhen, Bandengewalt, Naturkatastrophen oder anderen schwerwiegenden Umständen, die dort herrschen, gehen müssen.“ Da das Wort Migrant:in oft mit nicht erzwungener Migration assoziiert wird, vermeiden viele den Begriff und verwenden stattdessen Begriffe wie „People on the move” (zu Deutsch etwa: Menschen in Bewegung), die als eine übergreifende Kategorie dienen können, die ein breiteres Spektrum menschlicher Mobilität umfasst, für die es einen grundlegenden Schutzstandard geben muss.

Es gab auch in den Medien Debatten darüber, welchen Begriff Nachrichtenagenturen verwenden sollten, wenn sie über Menschen sprechen, die irregulär in die EU einreisen, um Asyl zu beantragen. Als Al Jazeera 2016 erklärte, warum es das Wort Migrant:in nicht mehr verwenden würde, wenn es über Menschen berichtet, die das Mittelmeer überqueren, schrieb es, dass sich der Begriff „von seinen Wörterbuchdefinitionen zu einem Werkzeug entwickelt hat, das entmenschlicht und distanziert, ein stumpfes Pejorativ“. Andere argumentieren hingegen, dass die Weigerung, das Wort Migrant:in zu benutzen, nicht nur „den illiberalen Stimmen Glauben schenkt, die uns sagen, dass Migrant:innen unser Mitgefühl nicht wert sind“, sondern auch „die Dichotomie von 'guten Geflüchteten' und 'schlechten Migrant:innen'“ verstärkt.

Karte der Östlichen Mittelmeerroute, die von vielen Menschen genutzt wird, um in die EU zu kommen. Dazu gehören Geflüchtete, Asylbewerber:innen und manchmal auch Migrant:innen. @ IOM, 2015.

Auch wenn ihnen nicht alle Rechte gewährt werden, die in der Flüchtlingskonvention festgelegt sind, sind Migrant:innen dennoch durch andere internationale und regionale Menschenrechtsrahmen geschützt. Bezeichnenderweise sind alle Menschen, unabhängig von ihrem Migrationsstatus, durch das Prinzip der Nichtzurückweisung geschützt, das ursprünglich in Artikel 33 der Flüchtlingskonvention umrissen und in Artikel 3 der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe erweitert wurde. Letztere besagt, dass „kein Vertragsstaat eine Person in einen anderen Staat ausweisen, zurückschicken („refouler“) oder ausliefern darf, wenn es stichhaltige Gründe für die Annahme gibt, dass sie der Gefahr ausgesetzt wäre, gefoltert zu werden.“ Infolgedessen sind viele Menschen, obwohl ihnen die mit der Zuerkennung des Status als Geflüchtete verbundenen Vorteile verweigert werden, immer noch davor geschützt, an einen Ort zurückgeschickt zu werden, an dem ihnen „Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und sonstiger nicht wiedergutzumachender Schaden drohen“.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass es nicht nur schwierig ist, Menschen in klare Kategorien wie Geflüchtete oder „Wirtschaftsmigrant:innen“ zu sortieren, sondern dass es oft problematisch ist, es überhaupt zu versuchen. Migrationsmotive liegen in der Regel auf einem Spektrum zwischen „erzwungen“ und „freiwillig“. Wenn ein:e Asylsuchende:r also nicht die Kriterien erfüllt, um den Status als Geflüchtete:r zu erhalten, heißt das noch lange nicht, dass die Person keinen Schutz benötigt. Stattdessen kann die Verweigerung des Geflüchtete:n-Status Ausdruck eines ungerechten oder politisierten Asylsystems oder eines zu strikten Festhaltens der zuständigen Behörde an der sehr engen Definition der Flüchtlingskonvention sein.

Politische Implikationen und die von Josoor verwendete Terminologie

Angesichts der oben genannten rechtlichen Definitionen gibt es keine eine Bezeichnung, die auf alle Menschen zutrifft. Es ist nicht immer ersichtlich, ob eine Person Asyl beantragen möchte oder nicht, und ob ihr Asylantrag letztendlich anerkannt wird.

Bei Josoor verwenden wir die Begriffe „Geflüchtete“, „Schutzsuchende“ oder „People on the move” anstelle von „Migrant:innen“. Es ist uns auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass jeder Mensch mehr als eine Identität hat und die oben genannten Begriffe nicht die Vielzahl an Identität widerspiegeln. Einige der Menschen, die wir unterstützen, nennen sich selbst Geflüchtete, andere haben die Nase voll von diesem Begriff. Wann immer wir können, nennen wir sie einfach Menschen. Es gibt derzeit 80 Millionen Geflüchtete auf der Welt, jede:r von ihnen ein Individuum mit einer eigenen Geschichte und eigenen Hoffnungen. Wer über Geflüchtete spricht, berichtet oder mit ihnen arbeitet, sollte das immer im Hinterkopf behalten.

Weiterführende Lektüre:

Glossar – Migration, Integration, Flucht & Asyl (Bundeszentrale für politische Bildung)

Glossar der Neuen deutschen Medienmacher – Flucht und Asyl

Moving beyond refugees and migrants: reconceptualising the rights of people on the move

The principle of non-refoulement in the migration context: 5 key points



Wer wird als Geflüchtete:r betrachtet?

Gemäß Artikel 1 der Flüchtlingskonvention von 1951 (auch „Genfer Flüchtlingskonvention“) ist ein „Flüchtling“ eine Person, die

„... aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse [dieser problematische und falsche Begriff bezieht sich auf rassistische Diskriminierung], Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“

Die Flüchtlingskonvention entstand im Kontext der Nachkriegszeit und der Schutz, den sie Geflüchteten verspricht, wurde speziell zum Schutz der Rechte von Europäer:innen geschaffen, die im Zuge des Krieges vertrieben worden waren. So wurde der Status von Geflüchteten ursprünglich nur Menschen zuerkannt, die von Ereignissen vor dem 1. Januar 1951 betroffen waren. Außerdem konnten unterzeichnende Parteien die Definition von Geflüchteten noch weiter einschränken – auf Personen, die aufgrund von „Ereignissen in Europa“ Schutz suchten. Erst 1967 wurden durch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge die Rechte und der Schutz der Flüchtlingskonvention auf alle Menschen ausgedehnt, unabhängig vom geographischem oder zeitlichem Rahmen. Es gab jedoch die Möglichkeit, dass Staaten, die den Geltungsbereich der Konvention zuvor auf Europa beschränkt hatten, diese Einschränkung beibehielten. Die Türkei war das einzige Land, das dies ausdrücklich tat, sodass dort bis heute nur Europäer:innen den politische Status von Geflüchteten erlangen können. Es gibt momentan etwa 4 Millionen Menschen in der Türkei, die vom UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR als Geflüchtete angesehen werden, aber diesen Status und die damit verbunden Rechte und Schutzmaßnahmen nicht zuerkannt bekommen.

Karte der Parteien der Flüchtlingskonvention von 1951. @ Wikimedia/Getsnoopy (bearbeitet), 2020.

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht nur Menschen, die rechtlich als Geflüchtete anerkannt werden, internationalen Schutz benötigen. Menschen, die ihr Land aus Gründen verlassen, die nicht in der Flüchtlingskonvention erwähnt werden, gelten offiziell nicht als Geflüchtete. Zu diesen Gründen gehören unter anderem Krankheiten und klimabedingte Fluchtursachen, wie extreme Dürre, steigende Meeresspiegel und Naturkatastrophen. Außerdem müssen Menschen eine nationale Grenze überqueren, um den Status als Geflüchtete beantragen zu können; Binnenvertriebene sind nach dieser Definition also ebenfalls keine Geflüchteten.

Wer ist ein:e Asylbewerber:in?

Ein:e Asylbewerber:in ist eine Person, die ihr Land verlassen hat, um den Status als Geflüchtete:r zu beantragen, deren Antrag auf Asyl noch nicht bearbeitet wurde. Gemäß Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jede Person „das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen”. Das Recht Asyl zu beantragen ist auch in europäischem Recht verankert. Artikel 18 der Europäischen Charta der Grundrechte besagt: „Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge […] gewährleistet“. Das deutsche Grundgesetz bekräftigt diese völkerrechtlichen Verträge nochmal in Artikel 16a, der erklärt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“.

Obwohl nicht jede:r das Recht hat, den Status als Geflüchtete:r zu erhalten, ist die Beantragung von Asyl ein Menschenrecht und muss als solches verteidigt werden.

@ The Sydney Morning Herald, 2014.

Wer sind Migrant:innen?

Es gibt keine allgemeingültige rechtliche Definition von Migrant:innen. Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) verwendet den Begriff „Migrant“, um „jede Person zu beschreiben, die sich außerhalb eines Staates befindet, dessen Staatsbürger oder Staatsangehöriger sie ist, oder, im Falle einer staatenlosen Person, des Staates ihrer Geburt oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts“. Sie verwendet „Migranten“ als „neutralen Begriff zur Beschreibung einer Gruppe von Menschen, denen gemeinsam ist, dass sie keine staatsbürgerliche Bindung an ihr Gastland haben“. In ähnlicher Weise beschreibt die Internationale Organisation für Migration (IOM) das Wort „Migrant“ als „einen Oberbegriff, [...] der das allgemeine laienhafte Verständnis einer Person widerspiegelt, die sich von ihrem gewohnten Aufenthaltsort entfernt, sei es innerhalb eines Landes oder über eine internationale Grenze, vorübergehend oder dauerhaft und aus einer Vielzahl von Gründen“. Nach diesen Definitionen sind alle Menschen, die fern von zu Hause leben, Migrant:innen; einschließlich internationaler Studierender, sogenannter Expats und Arbeiter:innen.

Einige Organisationen, wie z.B. Amnesty International, schließen Geflüchtete und Asylsuchende explizit von ihrer Definition von Migrant:innen aus und verwenden den Begriff stattdessen, um sich auf Menschen zu beziehen, die „zur Arbeit, zum Studium oder zum Familiennachzug“ umziehen oder die „das Gefühl haben, dass sie aufgrund von Armut, politischen Unruhen, Bandengewalt, Naturkatastrophen oder anderen schwerwiegenden Umständen, die dort herrschen, gehen müssen.“ Da das Wort Migrant:in oft mit nicht erzwungener Migration assoziiert wird, vermeiden viele den Begriff und verwenden stattdessen Begriffe wie „People on the move” (zu Deutsch etwa: Menschen in Bewegung), die als eine übergreifende Kategorie dienen können, die ein breiteres Spektrum menschlicher Mobilität umfasst, für die es einen grundlegenden Schutzstandard geben muss.

Es gab auch in den Medien Debatten darüber, welchen Begriff Nachrichtenagenturen verwenden sollten, wenn sie über Menschen sprechen, die irregulär in die EU einreisen, um Asyl zu beantragen. Als Al Jazeera 2016 erklärte, warum es das Wort Migrant:in nicht mehr verwenden würde, wenn es über Menschen berichtet, die das Mittelmeer überqueren, schrieb es, dass sich der Begriff „von seinen Wörterbuchdefinitionen zu einem Werkzeug entwickelt hat, das entmenschlicht und distanziert, ein stumpfes Pejorativ“. Andere argumentieren hingegen, dass die Weigerung, das Wort Migrant:in zu benutzen, nicht nur „den illiberalen Stimmen Glauben schenkt, die uns sagen, dass Migrant:innen unser Mitgefühl nicht wert sind“, sondern auch „die Dichotomie von 'guten Geflüchteten' und 'schlechten Migrant:innen'“ verstärkt.

Karte der Östlichen Mittelmeerroute, die von vielen Menschen genutzt wird, um in die EU zu kommen. Dazu gehören Geflüchtete, Asylbewerber:innen und manchmal auch Migrant:innen. @ IOM, 2015.

Auch wenn ihnen nicht alle Rechte gewährt werden, die in der Flüchtlingskonvention festgelegt sind, sind Migrant:innen dennoch durch andere internationale und regionale Menschenrechtsrahmen geschützt. Bezeichnenderweise sind alle Menschen, unabhängig von ihrem Migrationsstatus, durch das Prinzip der Nichtzurückweisung geschützt, das ursprünglich in Artikel 33 der Flüchtlingskonvention umrissen und in Artikel 3 der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe erweitert wurde. Letztere besagt, dass „kein Vertragsstaat eine Person in einen anderen Staat ausweisen, zurückschicken („refouler“) oder ausliefern darf, wenn es stichhaltige Gründe für die Annahme gibt, dass sie der Gefahr ausgesetzt wäre, gefoltert zu werden.“ Infolgedessen sind viele Menschen, obwohl ihnen die mit der Zuerkennung des Status als Geflüchtete verbundenen Vorteile verweigert werden, immer noch davor geschützt, an einen Ort zurückgeschickt zu werden, an dem ihnen „Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und sonstiger nicht wiedergutzumachender Schaden drohen“.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass es nicht nur schwierig ist, Menschen in klare Kategorien wie Geflüchtete oder „Wirtschaftsmigrant:innen“ zu sortieren, sondern dass es oft problematisch ist, es überhaupt zu versuchen. Migrationsmotive liegen in der Regel auf einem Spektrum zwischen „erzwungen“ und „freiwillig“. Wenn ein:e Asylsuchende:r also nicht die Kriterien erfüllt, um den Status als Geflüchtete:r zu erhalten, heißt das noch lange nicht, dass die Person keinen Schutz benötigt. Stattdessen kann die Verweigerung des Geflüchtete:n-Status Ausdruck eines ungerechten oder politisierten Asylsystems oder eines zu strikten Festhaltens der zuständigen Behörde an der sehr engen Definition der Flüchtlingskonvention sein.

Politische Implikationen und die von Josoor verwendete Terminologie

Angesichts der oben genannten rechtlichen Definitionen gibt es keine eine Bezeichnung, die auf alle Menschen zutrifft. Es ist nicht immer ersichtlich, ob eine Person Asyl beantragen möchte oder nicht, und ob ihr Asylantrag letztendlich anerkannt wird.

Bei Josoor verwenden wir die Begriffe „Geflüchtete“, „Schutzsuchende“ oder „People on the move” anstelle von „Migrant:innen“. Es ist uns auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass jeder Mensch mehr als eine Identität hat und die oben genannten Begriffe nicht die Vielzahl an Identität widerspiegeln. Einige der Menschen, die wir unterstützen, nennen sich selbst Geflüchtete, andere haben die Nase voll von diesem Begriff. Wann immer wir können, nennen wir sie einfach Menschen. Es gibt derzeit 80 Millionen Geflüchtete auf der Welt, jede:r von ihnen ein Individuum mit einer eigenen Geschichte und eigenen Hoffnungen. Wer über Geflüchtete spricht, berichtet oder mit ihnen arbeitet, sollte das immer im Hinterkopf behalten.

Weiterführende Lektüre:

Glossar – Migration, Integration, Flucht & Asyl (Bundeszentrale für politische Bildung)

Glossar der Neuen deutschen Medienmacher – Flucht und Asyl

Moving beyond refugees and migrants: reconceptualising the rights of people on the move

The principle of non-refoulement in the migration context: 5 key points



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